Administrator

Archetype 1 Administrator

Jeder Administrator sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:

  • Informationsbereitstellung für Vorgesetzte, Kollegen und Untergebene sowie Kommunikation mit Personen außerhalb des Unternehmens, Vertretung des
  • Unternehmens gegenüber Kunden, der Öffentlichkeit, Behörden und anderen externen Quellen. Dieser Informationsaustausch kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Pflege von Informationsdateien und Bearbeitung von Dokumenten.
  • Rekrutierung, Vorstellungsgespräche, Auswahl, Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern im Unternehmen sowie deren Zusammenarbeit bei der
  • Aufgabenerfüllung durch Förderung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation.

Handwerker

Archetype 9 Artisan

Hervorragende Handwerker sind in der Regel in der Lage:

  • Hände und Arme beim Handhaben, Installieren, Positionieren und Bewegen von Materialien einzusetzen.
  • Kleine Gegenstände präzise und geschickt zu handhaben.
  • Bei körperlichen Aktivitäten, die einen starken Einsatz der Arme und Beine und die Bewegung des ganzen Körpers erfordern, wie z. B. Klettern, Heben,
  • Balancieren, Gehen, Bücken und Handhaben von Materialien, aktiv und proaktiv zu sein.

Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Vorgesetzte aller anderen Spezialisten für taktische Operationen

  • Überwachung und Koordinierung der Aktivitäten aller anderen Spezialisten für taktische Operationen, die nicht separat klassifiziert sind.
  • Verwaltung des Betriebs von Befehls- und Kontrollsystemen und Kundenansprechpartnern.
  • Entwicklung, Überwachung und Verwaltung von Prioritätsprogrammen für Arbeitsaufträge.
  • Überwachung der Arbeitskosten, um die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte oder unterstützender Vereinbarungen sicherzustellen.
  • Verwaltung und Gewährleistung eines kontinuierlichen Arbeitsablaufs, um sicherzustellen, dass alle Umweltbelange berücksichtigt werden.
  • Analyse der Arbeitsaktivitäten, um die Einhaltung interner Richtlinien sicherzustellen.
  • Darf auch dieselben Tätigkeiten ausführen wie die von ihm beaufsichtigten Arbeiter.