Supervisor

Jeder Vorgesetzte sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:
- Überwachung und Überprüfung von Informationen aus Materialien, Ereignissen oder der Umgebung.
- Erkennung oder Bewertung realer oder potenzieller Probleme.
- Überwachung und Kontrolle von Ressourcen und Überwachung der Geldausgaben.
Mediator

Mediatoren sollten in der Lage sein:
- Anderen, wie Kollegen, Kunden oder Patienten, persönliche Hilfe, medizinische Versorgung, emotionale Unterstützung oder andere persönliche Betreuung zu bieten.
- Konstruktive und kooperative Arbeitsbeziehungen zu anderen aufzubauen und langfristig aufrechtzuerhalten.
- Für andere tätig zu sein oder direkt mit der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu gehört die Bedienung von Kunden in Restaurants und Geschäften sowie der Empfang von Klienten oder Gästen.
- Beschwerden zu bearbeiten, Streitigkeiten zu schlichten, Missstände und Konflikte zu lösen oder anderweitig mit anderen zu verhandeln.
Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Veterinärtechnologen und -techniker
- Pflege des Bestands an kontrollierten Medikamenten und der zugehörigen Logbücher.
- Beaufsichtigung oder Ausbildung von Veterinärstudenten oder anderen Mitarbeitern.
- Überwachung von medizinischen Vorräten und Aufgeben von Bestellungen bei niedrigem Bestand.
- Fixierung von Tieren während Untersuchungen oder Eingriffen.
- Besprechung des Gesundheitszustands von Haustieren mit Kunden, z. B. postoperativer Status.
- Vereinbaren von Terminen und Eingriffen für Tiere.
- Verabreichung von Narkose an Tiere unter Anleitung eines Tierarztes und Überwachung der Reaktion der Tiere auf Narkosemittel, damit die Dosierung angepasst werden kann.
- Pflege und Überwachung des Zustands von Tieren nach einer Operation.
- Zubereitung und Verabreichung von Medikamenten, Impfstoffen, Seren oder Behandlungen gemäß tierärztlicher Verordnung.
- Durchführung von Labortests an Blut, Urin oder Kot, z. B. Urinanalysen oder Blutbildaufnahmen, um bei der Diagnose und Behandlung von Gesundheitsproblemen von Tieren zu helfen.
- Leisten von Erster Hilfe, z. B. Durchführen einer Notfallwiederbelebung oder anderer lebensrettender Maßnahmen.