Mediator

Mediatoren sollten in der Lage sein:
- Anderen, wie Kollegen, Kunden oder Patienten, persönliche Hilfe, medizinische Versorgung, emotionale Unterstützung oder andere persönliche Betreuung zu bieten.
- Konstruktive und kooperative Arbeitsbeziehungen zu anderen aufzubauen und langfristig aufrechtzuerhalten.
- Für andere tätig zu sein oder direkt mit der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu gehört die Bedienung von Kunden in Restaurants und Geschäften sowie der Empfang von Klienten oder Gästen.
- Beschwerden zu bearbeiten, Streitigkeiten zu schlichten, Missstände und Konflikte zu lösen oder anderweitig mit anderen zu verhandeln.
Stratege

Die meisten Strategen zeichnen sich durch folgende Fähigkeiten aus:
- Festlegung langfristiger Ziele und Festlegung der Strategien und Maßnahmen zu deren Erreichung.
- Analyse von Informationen und Auswertung von Ergebnissen, um die beste Lösung zu finden und Probleme zu lösen.
- Entwicklung spezifischer Ziele und Pläne zur Priorisierung, Organisation und Erledigung der Arbeit.
- Planung von Veranstaltungen, Programmen und Aktivitäten sowie der Arbeit anderer.
Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Spezialisten für Arbeitsbeziehungen
- Beratung des Managements in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Verträgen oder Disziplinar- oder Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter.
- Anrufe oder Treffen mit Gewerkschaften, Unternehmen, Behörden oder anderen interessierten Parteien zur Erörterung von Fragen der Arbeitsbeziehungen, wie Vertragsverhandlungen oder Beschwerden.
- Erstellung von Vertragsvorschlägen oder Gegenvorschlägen für Tarifverhandlungen oder andere Arbeitsverhandlungen.
- Erstellung von Regeln oder Vorschriften zur Regelung von Tarifverhandlungsaktivitäten in Zusammenarbeit mit Unternehmens-, Behörden- oder Arbeitnehmervertretern.
- Identifizierung von Alternativen zu Vorschlägen von Gewerkschaften, Mitarbeitern, Unternehmen oder Behörden.
- Interpretation von Vertragsvereinbarungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die an Tarifverhandlungen oder anderen Arbeitsbeziehungsprozessen beteiligt sind.
- Untersuchung und Bewertung von Beschwerden oder Argumenten der Gewerkschaft zur Bestimmung der Durchführbarkeit.
- Vermittlung von Gesprächen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten.