Mediator

Mediatoren sollten in der Lage sein:
- Anderen, wie Kollegen, Kunden oder Patienten, persönliche Hilfe, medizinische Versorgung, emotionale Unterstützung oder andere persönliche Betreuung zu bieten.
- Konstruktive und kooperative Arbeitsbeziehungen zu anderen aufzubauen und langfristig aufrechtzuerhalten.
- Für andere tätig zu sein oder direkt mit der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu gehört die Bedienung von Kunden in Restaurants und Geschäften sowie der Empfang von Klienten oder Gästen.
- Beschwerden zu bearbeiten, Streitigkeiten zu schlichten, Missstände und Konflikte zu lösen oder anderweitig mit anderen zu verhandeln.
Techniker

Techniker werden häufig mit folgenden Aufgaben betraut:
- Dokumentation, detaillierte Anleitungen, Zeichnungen oder Spezifikationen erstellen, um anderen zu erklären, wie Geräte, Teile, Ausrüstungen oder Strukturen hergestellt, konstruiert, montiert, modifiziert, gewartet oder verwendet werden sollen.
- Computer und Computersysteme (einschließlich Hard- und Software) nutzen, um zu programmieren, Software zu schreiben, Funktionen einzurichten, Daten einzugeben oder Informationen zu verarbeiten.
- Maschinen, Geräte und Ausrüstungen warten, reparieren, kalibrieren, regeln, feinabstimmen oder prüfen, die hauptsächlich auf elektrischen oder elektronischen (nicht mechanischen) Prinzipien basieren.
Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Persönliche Pflegehelfer
- Durchführung von gesundheitsbezogenen Aufgaben, wie Überwachung der Vitalfunktionen und Medikamenteneinnahme, unter Anleitung von examinierten Krankenschwestern oder Physiotherapeuten.
- Durchführung von Kranken- oder Körperpflege, wie Hilfe beim Gehen oder bei der Körperhygiene.
- Erstellen und Führen von Aufzeichnungen über den Fortschritt des Klienten und die erbrachten Leistungen, Melden von Änderungen des Zustands des Klienten an den Manager oder Vorgesetzten.
- Durchführung von Haushaltsarbeiten, wie Kochen, Putzen, Wäsche- oder Geschirrspülen oder Erledigung von Besorgungen.
- Pflege von Einzelpersonen oder Familien während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, familiärer Trennung oder Genesung, indem sie Gesellschaft leisten, Körperpflege leisten oder bei der Anpassung an einen neuen Lebensstil helfen.
- Unterweisung oder Beratung von Klienten in Fragen wie Sauberkeit im Haushalt, Versorgungseinrichtungen, Hygiene, Ernährung oder Säuglingspflege.
- Planung, Einkauf oder Zubereitung nahrhafter Mahlzeiten oder Unterstützung von Familien bei der Planung, dem Einkauf oder der Zubereitung nahrhafter Mahlzeiten.
- Teilnahme an Fallbesprechungen, Beratung des den Klienten betreuenden Teams zur Ermittlung des Bedarfs des Klienten und Planung der weiteren Leistungen.