Mediator

Mediatoren sollten in der Lage sein:
- Anderen, wie Kollegen, Kunden oder Patienten, persönliche Hilfe, medizinische Versorgung, emotionale Unterstützung oder andere persönliche Betreuung zu bieten.
- Konstruktive und kooperative Arbeitsbeziehungen zu anderen aufzubauen und langfristig aufrechtzuerhalten.
- Für andere tätig zu sein oder direkt mit der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu gehört die Bedienung von Kunden in Restaurants und Geschäften sowie der Empfang von Klienten oder Gästen.
- Beschwerden zu bearbeiten, Streitigkeiten zu schlichten, Missstände und Konflikte zu lösen oder anderweitig mit anderen zu verhandeln.
Administrator

Jeder Administrator sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:
- Informationsbereitstellung für Vorgesetzte, Kollegen und Untergebene sowie Kommunikation mit Personen außerhalb des Unternehmens, Vertretung des
- Unternehmens gegenüber Kunden, der Öffentlichkeit, Behörden und anderen externen Quellen. Dieser Informationsaustausch kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
- Pflege von Informationsdateien und Bearbeitung von Dokumenten.
- Rekrutierung, Vorstellungsgespräche, Auswahl, Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern im Unternehmen sowie deren Zusammenarbeit bei der
- Aufgabenerfüllung durch Förderung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation.
Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kinderbetreuer
- Aufrechterhaltung einer sicheren Spielumgebung.
- Kommunikation mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder über tägliche Aktivitäten, Verhaltensweisen und damit verbundene Themen.
- Unterstützung bei der Zubereitung von Essen und Servieren von Mahlzeiten und Erfrischungen für Kinder.
- Erstellung entwicklungsgerechter Unterrichtspläne.
- Regelung der Ruhezeiten der Kinder.
- Durchführung allgemeiner Verwaltungsaufgaben wie Anwesenheitskontrolle, Bearbeitung interner Unterlagen und Telefonieren.
- Organisation und Teilnahme an Freizeitaktivitäten und Ausflügen wie Spielen und Exkursionen.
- Betreuung geistig gestörter, straffälliger oder behinderter Kinder.
- Durchführung allgemeiner Personalaufgaben wie Aufsicht, Schulung und Terminplanung.
- Unterstützung der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern, Förderung des Verständnisses für andere und eines positiven Selbstbildes.
- Betreuung von Kindern in institutionellen Einrichtungen wie Wohngruppen, Kindergärten, Privatunternehmen oder Schulen für Behinderte.
- Desinfizierung von Spielzeug und Spielgeräten.