Mediator

Mediatoren sollten in der Lage sein:
- Anderen, wie Kollegen, Kunden oder Patienten, persönliche Hilfe, medizinische Versorgung, emotionale Unterstützung oder andere persönliche Betreuung zu bieten.
- Konstruktive und kooperative Arbeitsbeziehungen zu anderen aufzubauen und langfristig aufrechtzuerhalten.
- Für andere tätig zu sein oder direkt mit der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu gehört die Bedienung von Kunden in Restaurants und Geschäften sowie der Empfang von Klienten oder Gästen.
- Beschwerden zu bearbeiten, Streitigkeiten zu schlichten, Missstände und Konflikte zu lösen oder anderweitig mit anderen zu verhandeln.
Inspektor

Inspektoren sollten über hervorragende Fähigkeiten verfügen in:
- Größen, Entfernungen und Mengen schätzen oder den Zeit-, Kosten-, Ressourcen- oder Materialbedarf für eine Arbeitstätigkeit ermitteln.
- Informationen aus allen relevanten Quellen beobachten, empfangen und anderweitig beschaffen.
- Informationen durch Kategorisieren, Schätzen, Erkennen von Unterschieden oder Ähnlichkeiten sowie Erkennen von Veränderungen in Umständen oder Ereignissen identifizieren.
- Geräte, Strukturen oder Materialien prüfen, um die Ursache von Fehlern, anderen Problemen oder Mängeln zu ermitteln.
Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Krankenwagenfahrer und -begleiter, ausgenommen Rettungssanitäter
- Durchführen kleinerer Wartungsarbeiten an Fahrzeugen des Rettungsdienstes, wie z. B. Krankenwagen.
- Reinigen und Waschen von Fahrzeugen, Krankenwagen oder Ausrüstung.
- Fahren von Krankenwagen oder Assistieren von Krankenwagenfahrern beim Transport von kranken, verletzten oder genesenden Personen.
- Entfernen und Ersetzen verschmutzter Wäsche oder Ausrüstung zur Aufrechterhaltung hygienischer Bedingungen.
- Auf Tragen legen und Tragen in Krankenwagen laden, normalerweise mit Unterstützung anderer Mitarbeiter.
- Begleiten und Assistieren von Rettungssanitätern bei Einsätzen.
- Erwerben und Aufrechterhalten entsprechender Zertifizierungen.
- Melden von Fakten zu Unfällen oder Notfällen an Krankenhauspersonal oder Polizeibeamte.
- Leiten von Erster Hilfe, wie z. B. Verbinden, Schienen oder Verabreichen von Sauerstoff.