Administrator

Jeder Administrator sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:
- Informationsbereitstellung für Vorgesetzte, Kollegen und Untergebene sowie Kommunikation mit Personen außerhalb des Unternehmens, Vertretung des
- Unternehmens gegenüber Kunden, der Öffentlichkeit, Behörden und anderen externen Quellen. Dieser Informationsaustausch kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
- Pflege von Informationsdateien und Bearbeitung von Dokumenten.
- Rekrutierung, Vorstellungsgespräche, Auswahl, Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern im Unternehmen sowie deren Zusammenarbeit bei der
- Aufgabenerfüllung durch Förderung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation.
Mediator

Mediatoren sollten in der Lage sein:
- Anderen, wie Kollegen, Kunden oder Patienten, persönliche Hilfe, medizinische Versorgung, emotionale Unterstützung oder andere persönliche Betreuung zu bieten.
- Konstruktive und kooperative Arbeitsbeziehungen zu anderen aufzubauen und langfristig aufrechtzuerhalten.
- Für andere tätig zu sein oder direkt mit der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu gehört die Bedienung von Kunden in Restaurants und Geschäften sowie der Empfang von Klienten oder Gästen.
- Beschwerden zu bearbeiten, Streitigkeiten zu schlichten, Missstände und Konflikte zu lösen oder anderweitig mit anderen zu verhandeln.
Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Disponenten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
- Ermitteln der Reaktionsanforderungen und relativen Prioritäten von Situationen und Entsenden von Einheiten gemäß festgelegten Verfahren.
- Aufzeichnen von Details zu Anrufen, Entsendungen und Nachrichten.
- Befragen von Anrufern zum Ermitteln ihres Standorts und der Art ihrer Probleme, um die erforderlichen Reaktionsarten zu bestimmen.
- Eingeben, Aktualisieren und Abrufen von Informationen aus Fernschreibnetzen und computergestützten Datensystemen zu Themen wie gesuchten Personen, gestohlenem Eigentum, Fahrzeugzulassungen und gestohlenen Fahrzeugen.
- Scannen von Statusdiagrammen und Computerbildschirmen und Kontaktieren von Notfalleinsatzkräften vor Ort zum Ermitteln der für den Einsatz verfügbaren Notfalleinheiten.
- Weiterleiten von Informationen und Nachrichten zu und von Notfallstandorten, an Strafverfolgungsbehörden und an alle anderen Personen oder Gruppen, die benachrichtigt werden müssen.
- Entgegennehmen eingehender Telefon- oder Alarmsystemanrufe zu Notfällen und anderen Aufgaben der Polizei und Feuerwehr, des Rettungsdienstes, von Informationen und Anrufen außerhalb der Geschäftszeiten für Dienststellen innerhalb einer Stadt.