Administrator

Archetype 1 Administrator

Jeder Administrator sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:

  • Informationsbereitstellung für Vorgesetzte, Kollegen und Untergebene sowie Kommunikation mit Personen außerhalb des Unternehmens, Vertretung des
  • Unternehmens gegenüber Kunden, der Öffentlichkeit, Behörden und anderen externen Quellen. Dieser Informationsaustausch kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Pflege von Informationsdateien und Bearbeitung von Dokumenten.
  • Rekrutierung, Vorstellungsgespräche, Auswahl, Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern im Unternehmen sowie deren Zusammenarbeit bei der
  • Aufgabenerfüllung durch Förderung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation.

Inspektor

Archetype 6 Inspector

Inspektoren sollten über hervorragende Fähigkeiten verfügen in:

  • Größen, Entfernungen und Mengen schätzen oder den Zeit-, Kosten-, Ressourcen- oder Materialbedarf für eine Arbeitstätigkeit ermitteln.
  • Informationen aus allen relevanten Quellen beobachten, empfangen und anderweitig beschaffen.
  • Informationen durch Kategorisieren, Schätzen, Erkennen von Unterschieden oder Ähnlichkeiten sowie Erkennen von Veränderungen in Umständen oder Ereignissen identifizieren.
  • Geräte, Strukturen oder Materialien prüfen, um die Ursache von Fehlern, anderen Problemen oder Mängeln zu ermitteln.

Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Landwirtschaftliche Inspektoren

  • Überprüfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder damit verbundener Vorgänge sowie von Fisch- oder Holzeinschlagsvorgängen auf Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zu Gesundheit, Qualität und Sicherheit.
  • Überprüfung oder Prüfung von Gartenbauprodukten oder Vieh zum Erkennen schädlicher Krankheiten, chemischer Rückstände oder Schädlingsbefall und zur Bestimmung der Qualität der Produkte oder Tiere.
  • Überprüfung, ob Transport- und Handhabungsverfahren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Interpretation und Durchsetzung staatlicher Gesetze und Vorschriften und Erläuterung der erforderlichen Standards gegenüber Landarbeitern.
  • Verfassen von Berichten über Ergebnisse und Empfehlungen und Beratung von Landwirten, Züchtern oder Verarbeitern über zu ergreifende Korrekturmaßnahmen.
  • Überprüfung der Sauberkeit und der Praktiken der Betriebsmitarbeiter.
  • Überwachung der Abläufe und Hygienebedingungen von Schlacht- oder Fleischverarbeitungsbetrieben.
  • Überprüfung von Lebensmitteln und Verarbeitungsverfahren, um festzustellen, ob die Produkte sicher zum Verzehr geeignet sind.