Administrator

Archetype 1 Administrator

Jeder Administrator sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:

  • Informationsbereitstellung für Vorgesetzte, Kollegen und Untergebene sowie Kommunikation mit Personen außerhalb des Unternehmens, Vertretung des
  • Unternehmens gegenüber Kunden, der Öffentlichkeit, Behörden und anderen externen Quellen. Dieser Informationsaustausch kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Pflege von Informationsdateien und Bearbeitung von Dokumenten.
  • Rekrutierung, Vorstellungsgespräche, Auswahl, Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern im Unternehmen sowie deren Zusammenarbeit bei der
  • Aufgabenerfüllung durch Förderung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation.

Inspektor

Archetype 6 Inspector

Inspektoren sollten über hervorragende Fähigkeiten verfügen in:

  • Größen, Entfernungen und Mengen schätzen oder den Zeit-, Kosten-, Ressourcen- oder Materialbedarf für eine Arbeitstätigkeit ermitteln.
  • Informationen aus allen relevanten Quellen beobachten, empfangen und anderweitig beschaffen.
  • Informationen durch Kategorisieren, Schätzen, Erkennen von Unterschieden oder Ähnlichkeiten sowie Erkennen von Veränderungen in Umständen oder Ereignissen identifizieren.
  • Geräte, Strukturen oder Materialien prüfen, um die Ursache von Fehlern, anderen Problemen oder Mängeln zu ermitteln.

Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gerichtsmediziner

  • Leitung der Tätigkeiten von Mitarbeitern, die Autopsien durchführen, pathologische und toxikologische Analysen vornehmen und Dokumente für die dauerhafte Aufzeichnung vorbereiten.
  • Durchführung gerichtsmedizinischer Untersuchungen und Autopsien, Durchführung vorläufiger Untersuchungen der Leichen zur Identifizierung der Opfer, Lokalisierung von Anzeichen eines Traumas und Feststellung von Faktoren, die auf den Todeszeitpunkt hinweisen.
  • Ermittlung der Todesursache, -art und -umstände und Feststellung der Identität verstorbener Personen.
  • Ausstellen von Sterbeurkunden, einschließlich der Zuordnung von Todesursache und -art.
  • Beobachtung und Aufzeichnung der Positionen und Zustände von Leichen und damit zusammenhängenden Beweismitteln.
  • Sammlung und Dokumentierung aller relevanten Informationen zur Krankengeschichte.
  • Beobachtung, Aufzeichnung und Aufbewahrung aller mit Todesfällen in Verbindung stehenden Gegenstände oder persönlichen Besitztümer, einschließlich Gegenständen wie Medikamentenbehältern und Abschiedsbriefen.
  • Ausfüllen der Berichte und Formulare, die zum Abschluss von Fällen erforderlich sind.