Mediator

Archetype 7 Mediator

Mediatoren sollten in der Lage sein:

  • Anderen, wie Kollegen, Kunden oder Patienten, persönliche Hilfe, medizinische Versorgung, emotionale Unterstützung oder andere persönliche Betreuung zu bieten.
  • Konstruktive und kooperative Arbeitsbeziehungen zu anderen aufzubauen und langfristig aufrechtzuerhalten.
  • Für andere tätig zu sein oder direkt mit der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu gehört die Bedienung von Kunden in Restaurants und Geschäften sowie der Empfang von Klienten oder Gästen.
  • Beschwerden zu bearbeiten, Streitigkeiten zu schlichten, Missstände und Konflikte zu lösen oder anderweitig mit anderen zu verhandeln.

Supervisor

Archetype 10 Supervisor

Jeder Vorgesetzte sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:

  • Überwachung und Überprüfung von Informationen aus Materialien, Ereignissen oder der Umgebung.
  • Erkennung oder Bewertung realer oder potenzieller Probleme.
  • Überwachung und Kontrolle von Ressourcen und Überwachung der Geldausgaben.

Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Physiotherapeutenassistenten

  • Beobachtung von Patienten während der Behandlung, um Daten zu ihren Reaktionen und Fortschritten zu erfassen und auszuwerten und die Ergebnisse dem Physiotherapeuten persönlich oder in Form von Verlaufsberichten mitzuteilen.
  • Durchführung aktiver oder passiver manueller therapeutischer Übungen, therapeutischer Massagen, Wasserphysiotherapie oder Behandlungen mit Wärme, Licht, Schall oder elektrischen Modalitäten wie Ultraschall.
  • Kommunikation mit oder Unterweisung von Pflegepersonal oder Familienmitgliedern hinsichtlich therapeutischer Aktivitäten oder Behandlungspläne der Patienten.
  • Teilnahme an oder Durchführung von Weiterbildungskursen, Seminaren oder Servicetätigkeiten.
  • Anleitung, Motivation, Schutz und Unterstützung von Patienten bei der Durchführung ihrer Übungen oder anderer funktioneller Aktivitäten.
  • Beratung mit Physiotherapiepersonal oder anderen Personen zur Besprechung und Auswertung von Patienteninformationen zwecks Planung, Änderung oder Koordinierung der Behandlung.
  • Messung des Bewegungsumfangs der Gelenke, Körperteile oder Vitalfunktionen von Patienten zur Bestimmung der Wirkung von Behandlungen oder zur Patientenbeurteilung.
  • Sicherung von Patienten in oder auf Therapiegeräten.