Inspektor

Archetype 6 Inspector

Inspektoren sollten über hervorragende Fähigkeiten verfügen in:

  • Größen, Entfernungen und Mengen schätzen oder den Zeit-, Kosten-, Ressourcen- oder Materialbedarf für eine Arbeitstätigkeit ermitteln.
  • Informationen aus allen relevanten Quellen beobachten, empfangen und anderweitig beschaffen.
  • Informationen durch Kategorisieren, Schätzen, Erkennen von Unterschieden oder Ähnlichkeiten sowie Erkennen von Veränderungen in Umständen oder Ereignissen identifizieren.
  • Geräte, Strukturen oder Materialien prüfen, um die Ursache von Fehlern, anderen Problemen oder Mängeln zu ermitteln.

Mediator

Archetype 7 Mediator

Mediatoren sollten in der Lage sein:

  • Anderen, wie Kollegen, Kunden oder Patienten, persönliche Hilfe, medizinische Versorgung, emotionale Unterstützung oder andere persönliche Betreuung zu bieten.
  • Konstruktive und kooperative Arbeitsbeziehungen zu anderen aufzubauen und langfristig aufrechtzuerhalten.
  • Für andere tätig zu sein oder direkt mit der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu gehört die Bedienung von Kunden in Restaurants und Geschäften sowie der Empfang von Klienten oder Gästen.
  • Beschwerden zu bearbeiten, Streitigkeiten zu schlichten, Missstände und Konflikte zu lösen oder anderweitig mit anderen zu verhandeln.

Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schädlingsbekämpfer

  • Empfehlen von Behandlungs- und Präventionsmethoden für Schädlingsprobleme an Kunden.
  • Messen der zu behandelnden Flächen, Berechnen des Begasungsmittelbedarfs und Schätzen der Servicekosten.
  • Aufzeichnen der durchgeführten Arbeitstätigkeiten.
  • Inspizieren von Räumlichkeiten zur Ermittlung der Befallsquelle und des Ausmaßes der Schäden an Eigentum, Wänden oder Dächern sowie des Zugangs zu befallenen Bereichen.
  • Sprühen oder Verstäuben von chemischen Lösungen, Pulvern oder Gasen in Räume, auf Kleidung, Möbel oder Holz oder über Sumpfgebiete, Gräben oder Auffangbecken.
  • Reinigen der Baustelle nach Abschluss der Arbeit.
  • Anleiten oder Unterstützen anderer Arbeiter bei Behandlungs- oder Vernichtungsprozessen zur Beseitigung oder Kontrolle von Nagetieren, Insekten oder Unkraut.
  • Fahren eines mit einer Spritzmaschine ausgestatteten LKW.
  • Schneiden oder Bohren von Öffnungen in Gebäude oder umgebenden Beton, Zugang zu befallenen Bereichen, Einsetzen von Düsen und Injizieren von Pestiziden zur Imprägnierung des Bodens.
  • Studium vorläufiger Berichte oder Diagramme von befallenen Bereichen und Bestimmen der erforderlichen Behandlungsarten zur Beseitigung und Verhinderung eines erneuten Befalls.