Handwerker

Archetype 9 Artisan

Hervorragende Handwerker sind in der Regel in der Lage:

  • Hände und Arme beim Handhaben, Installieren, Positionieren und Bewegen von Materialien einzusetzen.
  • Kleine Gegenstände präzise und geschickt zu handhaben.
  • Bei körperlichen Aktivitäten, die einen starken Einsatz der Arme und Beine und die Bewegung des ganzen Körpers erfordern, wie z. B. Klettern, Heben,
  • Balancieren, Gehen, Bücken und Handhaben von Materialien, aktiv und proaktiv zu sein.

Inspektor

Archetype 6 Inspector

Inspektoren sollten über hervorragende Fähigkeiten verfügen in:

  • Größen, Entfernungen und Mengen schätzen oder den Zeit-, Kosten-, Ressourcen- oder Materialbedarf für eine Arbeitstätigkeit ermitteln.
  • Informationen aus allen relevanten Quellen beobachten, empfangen und anderweitig beschaffen.
  • Informationen durch Kategorisieren, Schätzen, Erkennen von Unterschieden oder Ähnlichkeiten sowie Erkennen von Veränderungen in Umständen oder Ereignissen identifizieren.
  • Geräte, Strukturen oder Materialien prüfen, um die Ursache von Fehlern, anderen Problemen oder Mängeln zu ermitteln.

Weitere berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hilfsarbeiter für Öl und Gas

  • Abgehen von Fließleitungen zum Auffinden von Lecks mithilfe elektronischer Detektoren und durch Sichtprüfungen sowie Reparieren der Lecks.
  • Aufsaugen von verschüttetem Öl durch Abschöpfen in Fässer.
  • Lösen oder Festziehen von Rohren, Gehäusen, Schläuchen und Pumpstangen mithilfe von Handschraubern, Elektroschraubern und Zangen.
  • Zusammenschrauben von Pumpen und Motorteilen.
  • Bewegen von Rohren zu und von LKWs mithilfe von LKW-Winden und motorisierten Hebebühnen oder von Hand.
  • Zerlegen und Reparieren von Ölfeldmaschinen, Kesseln und Dampfmaschinenteilen mithilfe von Handwerkzeugen und Elektrowerkzeugen.
  • Ausheben von Entwässerungsgräben um Brunnen und Lagertanks.
  • Sauberhalten und Aufräumen der Rohrdeck- und Hauptdeckbereiche.
  • Führen von Kränen zum Bewegen von Lasten über Decks.
  • Bereitstellen von Ausrüstung zum Bohren von Böden nach Bedarf und Unterstützung von Bohrarbeitern.
  • Graben von Löchern, Setzen von Formen und Mischen und Gießen von Beton in Formen zum Erstellen von Fundamenten für Holz- oder Stahlbohrtürme.
  • Fällen und Entfernen von Bäumen und Gestrüpp zum Räumen von Bohrplätzen, zur Reduzierung der Brandgefahr und zum Bereitstellen von Straßen zu den Standorten.
  • Verschrauben oder Vernageln von Holz- oder Stahlrahmen zum Errichten von Bohrtürmen.